Der Islam und die Nichtmuslime
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Nichtmuslime, die einen Vertrag mit einer islamischen Nation geschlossen
haben oder die in einem islamischen Land leben, deren Blut, Vermögen und Würde
sind geschützt. Es darf keine Ungerechtigkeit und keine Übertretung der
Pflichten ihnen gegenüber geben, man darf ihnen nicht ihre Rechte nehmen oder
sie schlecht behandeln. Allah sagt:
((Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der
Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben,
gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiss Allah liebt die Gerechten.))
(Qur`an 60:8)
Der Gesandte des Islam sagte:
“Gegen denjenigen, der einen Verbündeten ungerecht behandelt hat oder ihn
erniedrigt, ihn über seine Belastbarkeit beansprucht, oder von ihm etwas zu
unrecht entwendet hat, bin ich derjenige, der am Tag der Auferstehung gegen ihn
Zeugnis ablegen wird”. Worauf er mit seinem Finger auf seine Brust deutete, “Und
wer einen Verbündeten tötet, der den Schutzvertrag Allahs und Seines Gesandten
genießt, dem hat Allah verboten, den Duft des Paradieses wahrzunehmen, und sein
Duft ist schon aus der Entfernung von siebzig Herbsten (also Jahren) wahrnehmbar.”
(Sunan Al-Baihaqi, Hadith Nr.48511)
Und der Gesandte des Islam sagte auch:
“Mein Herr hat mir verboten, Vertragspartner oder andere Menschen zu
unterdrücken.” (Überliefert von Al-Hakim)
