Der Islam und der Besitz

Der Islam und der Besitz  

Im Islam ist jeglicher Besitz Allahs Eigentum, ein anvertrautes Pfand für den Diener und eine Verantwortung, den man nur auf erlaubte Weise erwerben darf und den man nur für Dinge ausgeben darf, die von der islamischen Gesetzgebung her erlaubt sind, wie z.B. für sich selbst und seine Familie, ohne verschwenderisch zu sein (Israf). Der Gesandte des Islam, Muhammad (), sagte: “Kein Diener wird sich von seiner Stelle am Jüngsten Tag bewegen, bis er [für folgende Dinge] verantwortlich gemacht wurde: für sein Leben, wie er es verbrachte, für sein Wissen, was er damit machte, für sein Vermögen, wie er es erwarb und ausgab und für seinen Körper, wie er ihn abnutzte.” (Sunan Al Tirmidhi, Hadith Nr. 2417)

Und er soll seinen Besitz allein zum Guten ausgeben. Allah sagt:

Nicht darin besteht die Güte, dass ihr eure Gesichter gegen Osten oder Westen wendet. Güte ist vielmehr, dass man an Allah, den Jüngsten Tag, die Engel, die Bücher und die Propheten glaubt und vom Besitz – obwohl man ihn liebt – der Verwandtschaft, den Waisen, den Armen, dem Sohn des Weges, den Bettlern und für (den Loskauf von) Sklaven hergibt. (Qur`an 2:177)